REGLEMENT 2024
((Stand vom 30.07.2024)
PRÄAMBEL
Die folgenden Regeln gelten für den Schwimmwettkampf MASPALOMAS OPEN WATER GRAN CANARIA in seiner Austragung 2024, die von dem Unternehmen Top Time Eventos S. L. U. organisiert und der Stadtverwaltung von San Bartolomé de Tirajana gefördert wird. Sponsoren und Partner der Veranstaltung sind das Fremdenverkehrsamt Gran Canaria, das Sportzentrum der Inselverwaltung Gran Canaria und Promotur Islas Canarias.
Im Fall von Unstimmigkeiten bei der Auslegung des Reglements sind Einschätzung und Entscheidung des Veranstalters maßgebend. Mit ihrer Anmeldung akzeptieren alle Teilnehmer dieses Reglement in seiner Gesamtheit. Die Annahme dieses Reglements beinhaltet zudem die Zustimmung der Teilnehmer zur Haftungsbeschränkung wie in Artikel 25 beschrieben.
Art. 1 – DATUM UND ORT DER AUSTRAGUNG
Das MASPALOMAS OPEN WATER GRAN CANARIA findet am 14. September 2024 statt. Starts erfolgen gemäß dem im Programm festgelegten Zeitplan, der auf der offiziellen Website der Veranstaltung veröffentlicht ist.
Art. 2 – TEILNAHME UND MINDESTALTER
Teilnehmen können alle, die die Anmeldung korrekt vorgenommen haben, unabhängig davon, ob sie Mitglied in einem Verein sind und gleich welcher Nationalität.
Promo 1.000 m
Zum Rennen zugelassen sind Teilnehmer ab 16 Jahren (Vollendung des 16. Lebensjahres im Jahr der Veranstaltung). Teilnehmer, die am Tag der Veranstaltung ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei Abholung des Schwimmbeutels eine von den Eltern unterzeichnete Erlaubnis vorlegen.
Teilnehmern, die 2008 und 2009 geboren wurden, ist die Teilnahme gestattet, wenn sie im laufenden Jahr Mitglied eines Schwimmvereins sind. Überprüft werden die Lizenzen mit dem kanarischen Schwimmverband. Sollte die Lizenz abgelaufen sein, ist die Teilnahme untersagt und die Anmeldung verfällt.
Popular 2.000 m
Zum Rennen zugelassen sind Teilnehmer ab 16 Jahren (Vollendung des 16. Lebensjahres im Jahr der Veranstaltung). Teilnehmer, die am Tag der Veranstaltung ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei Abholung des Schwimmbeutels eine von den Eltern unterzeichnete Erlaubnis vorlegen und im laufenden Jahr Mitglied eines Schwimmvereins sein. Minderjährige, die NICHT Mitglied eines Schwimmvereins sind, legen eine kurze Zusammenfassung ihrer sportlichen Laufbahn vor, aus der hervorgeht, dass sie für eine Teilnahme am Rennen tauglich sind.
Überprüft werden die Lizenzen mit dem kanarischen Schwimmverband. Sollte die Lizenz abgelaufen sein, ist die Teilnahme untersagt und die Anmeldung verfällt.
Larga 7.400 m
Am Rennen zugelassen sind ausschließlich Teilnehmer ab 18 Jahren (Vollendung des 18. Lebensjahres im Jahr der Veranstaltung).
ERLAUBNIS DER ELTERN HERUNTERLADEN
Art. 3 – ANMELDUNG, FRISTEN UND STARTGEBÜHR
- Anmeldefrist: WELCOME-TARIF MITTWOCH, 31. JULI VON 20:00 UHR BIS 23:59 UHR DESSELBEN TAGES
Strecke | 1.000 m | 20 € |
Strecke | 2.000 m | 30 € |
Strecke | 7.400 m | 50 € |
- Anmeldefrist: DONNERSTAG, 1. AUGUST AB 00:00 UHR BIS ZUM 31. AUGUST UM 23:59 UHR
Strecke | 1.000 m | 25 € |
Strecke | 2.000 m | 35 € |
Strecke | 7.400 m | 55 € |
- Anmeldefrist: FREITAG, 1. SEPTEMBER AB 00:00 UHR BIS ZUM 9. SEPTEMBER UM 23:59 UHR
Strecke | 1.000 m | 30 € |
Strecke | 2.000 m | 40 € |
Strecke | 7.400 m | 70 € |
Art. 4 – ANMELDUNG
Anmeldungen sind auf folgender Website möglich: www.maspalomasopenwater.com
Teilnehmerplätze pro Distanz:
Strecke | 1.000 m | 200 Teilnehmerplätze |
Strecke | 2.000 m | 300 Teilnehmerplätze |
Strecke | 7.400 m | 150 Teilnehmerplätze |
Sobald die jeweilige maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird eine Warteliste angelegt.
Bei Fristablauf werden weitere Anmeldungen NICHT bearbeitet.
Die Anmeldung gilt als erfolgt, sobald die Anmeldegebühr entrichtet worden ist. Teilnehmer erhalten eine E-Mail, die ihre Anmeldung bestätigt. Für die Abholung des Schwimmbeutels ist es nicht erforderlich, Belege irgendeiner Art auszudrucken.
Überprüft werden kann die Anmeldung unter ANMELDUNGEN durch Anklicken der Schaltfläche ANMELDUNG PRÜFEN.
Art. 5 – WARTELISTE
Alle, die sich mit ihrer Anmeldung um einen Platz beworben haben, werden auf die Warteliste gesetzt.
Der Veranstalter nutzt die zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse und Handynummer, um sich für den Fall eines möglichen Nachrückens mit dem Bewerber in Verbindung zu setzen. Wenn nach zwei Versuchen zu unterschiedlichen Uhrzeiten und mit unterschiedlichen Kommunikationsmitteln eine Kontaktaufnahme nicht zustande kommt, rückt der nächste Bewerber auf der Warteliste vor.
Art. 6 – PERSÖNLICH UND NICHT ÜBERTRAGBAR
Die Anmeldung ist persönlich und nicht übertragbar. Unter keinen Umständen wird die Anmeldegebühr trotz vorzeitigen Verzichts oder wegen Nichterscheinens zur Veranstaltung erstattet. Die Teilnahme ist aufgrund von Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung nicht auf Dritte, Freunde oder Familienangehörige übertragbar.
Art. 7 – IDENTIFIKATION
Bei Entgegennahme des Schwimmbeutels ist der Personalausweis oder jedwedes andere offizielle Ausweisdokument zum Nachweis der Identität vorzulegen.
Dritte sind gegen Vorlage einer vom Teilnehmer unterzeichneten Erlaubnis und einer Kopie seines Personalausweises befugt, den Schwimmbeutel zur zugewiesenen Uhrzeit entgegenzunehmen.
Die Badekappe, die Startnummer auf dem Handrücken und der Transponder am Fußgelenk sind Pflicht und müssen von den Teilnehmern während der gesamten Strecke getragen werden.
Art. 8 – START
Startpunkte:
Startpunkt der 1.000-Meter-Schwimmstrecke am Strand gegenüber der Meerwasserlagune (Charca de Maspalomas)
Startpunkt der 1.000-Schwimmstrecke-Strecke am Strand von Meloneras
Startpunkt der 7.400-Schwimmstrecke -Strecke am Strand von Pajar
Gem. Veranstaltungsprogramm: Fassung vom 30.07.2024
Freitag, 13. September
17:00 bis 20:00 Uhr – Übergabe der Schwimmbeutel an die Teilnehmer am Leuchtturm von Maspalomas (Faro de Maspalomas); Streckenlängen 7.400 m, 2.000 m und 1.000 m
Samstag, 14. September
8:00 Uhr – Zugang zum Austragungsgelände am Faro de Maspalomas
8:00 Uhr – Öffnung der Meldestelle zur Übergabe der Schwimmbeutel; Streckenlängen 2.000 m und 1.000 m
8:30 Uhr – Abfahrt mit dem Bus zum Strand von Pajar zur 7.400-Meter-Schwimmstrecke
09:30 Uhr – Start 7.400-Meter-Schwimmstrecke
09:35 Uhr – Briefing für Teilnehmer an der 2000-Meter-Schwimmstrecke
09:45 Uhr – Geführter Transfer zum Strand Meloneras für Teilnehmer an der 2.000-Meter-Schwimmstrecke (Transfer-Support unter: coordinacion@toptime.es)
10:30 Uhr – Start 2.000-Meter-Schwimmstrecke
10:45 Uhr – Schließung der technischen Meldestelle und Übergabe der Schwimmbeutel
10:45 Uhr – Briefing für Teilnehmer an der 1.000-Meter-Schwimmstrecke
10:55 Uhr – Geführter Transfer zum Startpunkt für Teilnehmer an der 1.000-Meter-Schwimmstrecke
11:30 Uhr – Start 1.000-Meter-Schwimmstrecke
Preisverleihung nach Beenden der Wettkämpfe an der Ziellinie / Livemusik
13:00 Uhr – Schließen der Ziellinien
Die Startzeiten werden je nach Teilnehmerzahl festgelegt und nach Anmeldeschluss veröffentlicht und den Teilnehmern mitgeteilt.
Durch das Auslesen des Transponders wird die tatsächliche Startzeit festgelegt, um für alle Teilnehmer die wirkliche Nettozeit zu ermitteln.
Die Startzeiten werden im Voraus bekannt gegeben und allen Teilnehmern des Wettkampfs mitgeteilt.
Die Schwimmer müssen sich 10 Minuten vor der jeweils zugewiesenen Startzeit im Startbereich einfinden. Um eine geordnete Startabwicklung zu gewährleisten, erfolgen die Aufrufe zur Startaufstellung per Lautsprecheransage. Für Teilnehmer, die verspätet am Start erscheinen, wird die veröffentlichte Startzeit zugrunde gelegt.
Der Kampfrichter leitet den Start des Rennens mit einem lauten Signalton ein.
Art. 9 – SCHWIMMANZÜGE
Zur Anwendung kommen die FINA-Regelungen, die am 16. Januar 2010 von The Bureau beschlossen wurden. Freiwasser-Schwimmanzüge dürfen sowohl bei Männern als auch bei Frauen den Hals nicht bedecken, nicht über die Schultern hinausgehen und nicht unterhalb der Fußgelenke enden.
Art. 10 – NEOPRENANZÜGE, SCHWIMMBOJEN UND ANDERE ACCESSOIRES
1.000-Meter-Schwimmstrecke Promo: An Wettkampftagen mit Wassertemperaturen unter 21 ºC können Neoprenanzüge getragen werden. Schwimmer über 50 Jahre sind grundsätzlich zum Tragen von Neoprenanzügen berechtigt. Das Mitführen einer Schwimmboje ist auf dieser Strecke nicht erforderlich, ist jedoch zur Gewährleistung der Sicherheit der Schwimmer zulässig.
2.000-Meter-Schwimmstrecke Popular: An Wettkampftagen mit Wassertemperaturen unter 21 ºC können Neoprenanzüge getragen werden. Schwimmer über 50 Jahre sind grundsätzlich zum Tragen von Neoprenanzügen berechtigt. Das Mitführen einer Schwimmboje ist auf dieser Strecke nicht erforderlich, ist jedoch zur Gewährleistung der Sicherheit der Schwimmer zulässig.
7.400-Meter-Schwimmstrecke Larga: Das Mitführen einer Schwimmboje ist vorgeschrieben. Das Tragen eines Neoprenanzugs wird empfohlen.
Art. 11 – STRECKENVERLAUF
1.000-Meter-Schwimmstrecke: Küstenstreifen gegenüber der Meerwasserlagune und dem Leuchtturm von Maspalomas
2.000-Meter-Schwimmstrecke: Küstenstreifen zwischen dem Strand von Meloneras und dem Leuchtturm von Maspalomas
7.400-Meter-Schwimmstrecke: Küstenstreifen zwischen dem Strand von Pajar und dem Leuchtturm von Maspalomas
Art. 12 – ZEITLIMIT
Die Ziellinie schließt um 13:00 Uhr. Danach werden alle Schwimmer, die sich noch im Wasser befinden, vom Veranstalter an Land begleitet.
Der Wettkampfarzt kann das Verlassen des Wassers von Schwimmern anordnen, wenn er der Ansicht ist, dass deren Unversehrtheit oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährdet ist.
Der Veranstalter ist jederzeit dazu berechtigt, Teilnehmer an Land bringen zu lassen, wenn aufgrund von nachweisbar schlechten Wasserbedingungen oder jedweder Zwischenfälle die Sicherheit von Schwimmern in Gefahr ist.
Art. 13 – RICHTER, DISQUALIFIKATION UND AUSSCHLUSS
Es wird darauf hingewiesen, dass Wettkampfrichter und Sicherheitsbeauftragte dazu befugt sind, Schwimmer zu disqualifizieren oder aus dem Wasser holen zu lassen, wenn ein nicht kohärentes Verhalten, Symptome von Unterkühlung oder jedwede andere Gefahren erkennbar sind, die deren Sicherheit gefährden könnten, sowie diejenigen, die sich mehr als 50 Meter von der markierten Strecke entfernen oder deren Verhalten nach Einschätzung der Verantwortlichen eine Gefahr sowohl für den Schwimmer selbst als auch für die Durchführung des Wettkampfes darstellt.
Art. 14 – SICHERHEIT UND WETTKAMPFSTRECKE
Der Wettkampfstrecke ist zur Orientierung und Sicherheit der Schwimmer mit Bojen gekennzeichnet
Es liegt grundsätzlich in der Pflicht aller Teilnehmer, sich mit der Wettkampfstrecke und ihrem Verlauf vertraut zu machen.
Art. 15 – WASSERFAHRZEUGE DRITTER
Wasserfahrzeuge, die nicht der Aufsicht des Veranstalters unterstehen, sind in einem Radius von 100 Metern rechts und links der mit Bojen gekennzeichneten Wettkampfstrecke strikt untersagt.
Art. 16 – HILFSBOOTE
Boote oder Kajaks, die zur Überwachung des Wettkampfs eingesetzt werden sollen, müssen frühzeitig beim Veranstalter gemeldet werden, damit genügend Zeit bleibt, um die Besatzung über die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften zu informieren und ihnen die Identifikation für den Wettkampf zu übergeben.
Art. 17 – ZIELLINIE
Der Wettkampf endet an der Ziellinie nach Durchschwimmen des Kontroll-Torbogens. Die Schwimmer können in den Umkleidekabinen Erfrischungen, Snacks und ihre Schwimmbeutel abholen.
Art. 18 – DISQUALIFIKATIONSGRÜNDE
Disqualifikationsgründe sind:
- nicht den Regeln entsprechende Kennzeichnung
- Starten vor dem Signal des Startschiedsrichters
- Zuhilfenahme von Booten jeder Art oder jedweder anderen Mittel, um sich Vorteile im Wasser zu verschaffen (Flossen, Handschuhe, Schnorchel usw.) oder Verkürzen der Schwimmstrecke
- Behindern des Vorankommens anderer Schwimmer, da dies gegen die grundlegenden Anstandsregeln und „Fair Play“ verstößt;
- Passieren der Ziellinie an einer Stelle außerhalb des ausgewiesenen Zielbereichs
- Nichttragen der für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Badekappe
- Nichttragen des für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Zeitmesstransponders
- Missachtung der für die Veranstaltung festgelegten Sicherheitsprotokolle
- Regelwidriges Beenden der Wettkampfstrecke führt zur Disqualifikation des Schwimmers sowie zu einer zweijährigen Sperre für die Teilnahme an den Open Water Series ab dem Datum des Vorfalls;
- jeglicher nicht in diesem Reglement berücksichtige Umstand, der jedoch nach Einschätzung des Veranstalters einen Disqualifikationsgrund darstellt
Art. 19 – KATEGORIEN
Das für die Einteilung in die verschiedenen Kategorien relevante Alter der Teilnehmer ist das zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
MINDERJÄHRIGE: 14 bis 17 Jahre
ABSOLUT: 18 bis 24 Jahre
MASTER A: 25 bis 29 Jahre
MASTER B: 30 bis 34 Jahre
MASTER C: 35 bis 39 Jahre
MASTER D: 40 bis 44 Jahre
MASTER E: 45 bis 49 Jahre
MASTER F: 50 bis 54 Jahre
MASTER G: 55 bis 59 Jahre
MASTER H: 60 bis 64 Jahre
MASTER I: 65 bis 69 Jahre
MASTER J: 70 bis 74 Jahre
MASTER K: 75 bis 79 Jahre
MASTER L: 80 bis 85 Jahre
Art. 20 – PREISVERLEIHUNG
1.000-Meter-Schwimmstrecke:
Die fünf Erstplatzierten jeden Geschlechts erhalten einen Preis.
2.000-Meter-Schwimmstrecke:
Die drei Erstplatzierten in der Gesamtwertung jeden Geschlechts erhalten einen Pokal.
Die drei Erstplatzierten (Frauen und Männer) erhalten pro Kategorie einen Preis.
Sonderpreise:
– für den ältesten Teilnehmer
– für den jüngsten Teilnehmer
– Auszeichnung für Para-Athleten
7.400-Meter-Schwimmstrecke:
Die drei Erstplatzierten in der Gesamtwertung jeden Geschlechts erhalten einen Pokal.
Die drei Erstplatzierten (Frauen und Männer) erhalten pro Kategorie einen Preis.
Sonderpreise:
– für den ältesten Teilnehmer
– für den jüngsten Teilnehmer
– Auszeichnung für Para-Athleten
Art. 21 – ABSAGE DES WETTKAMPFES
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ziel- und Startpunkte zu ändern, Startzeiten zu verschieben, das Datum zu ändern oder den Wettkampf abzusagen. Sollte der Start erfolgt sein, gilt der Wettkampf als durchgeführt, selbst dann, wenn er während seiner Durchführung abgebrochen wird.
Art. 22 – VERWENDEN DER DATEN DER TEILNEHMER
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sich damit einverstanden, dass sein Name und sein Foto in den Medien (Fernsehen und Radio), der Presse oder jedweden anderen zugelassenen und wettkampfrelevanten Medien frei verwendet werden.
Im Einvernehmen mit den Bestimmungen des Organgesetzes 15 vom 13. Dezember 1999 zum Schutz personenbezogener Daten wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an dem Wettkampf das Einverständnis zur Aufnahme der übermittelten personenbezogenen Daten in eine automatisierte Datei der Veranstalter bedeutet. Zweck dieser Datei ist die Datenverarbeitung für die Planung und Durchführung des genannten Wettkampfes.
Art. 23 – HAFTUNG DER TEILNEHMER – HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES VERANSTALTERS
Es liegen alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor. Auch wenn ein offener Wettbewerb angestrebt wird und die Förderung des Schwimmsports im Vordergrund steht, macht der Veranstalter darauf aufmerksam, dass der Wettkampf eine große Herausforderung für die Sportler darstellt und die für das Schwimmen in offenen Gewässern typischen Risiken mit sich bringt.
Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Schwimmer, für den Wettkampf tauglich zu sein, d. h., in guter allgemeiner gesundheitlicher Verfassung sowie körperlich, technisch und psychisch ausreichend vorbereitet zu sein, um bei diesem Schwimmwettkampf mehrere Kilometer im Meer zu bewältigen. Diejenigen, die die notwendigen gesundheitlichen und sportlichen Voraussetzungen zur Bewältigung dieses Ausdauer- und Langstreckenwettkampfes im Freiwasser nicht erfüllen oder erfüllen könnten, sollten von einer Teilnahme Abstand nehmen.
Mit der Anmeldung erklärt der Schwimmer, dass er die erforderlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Wettkampf erfüllt, ohne dass ihm selbst, anderen Wettkampfteilnehmern oder dem Veranstalter größere Unannehmlichkeiten entstehen. Die Schwimmer sind sich der Risiken, die mit der Teilnahme am Wettkampf verbunden sein können, voll und ganz bewusst und gehen diese in eigener Verantwortung ein, womit der Veranstalter von jeglicher Haftung für etwaige Schäden, die den Teilnehmern, Rechtsnachfolgern oder Dritten infolge der Teilnahme am Wettkampf entstehen könnten, befreit ist.
Wetterbedingungen:
Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettkampf zu verschieben oder den Streckenverlauf zu ändern, sollte er dies aufgrund der Wetterbedingungen oder anderer Umstände, auf die er keinen Einfluss hat und die die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmer gefährden könnten, für angemessen betrachten. Die Anmeldegebühr wird in diesem Fall weder vollständig noch teilweise erstattet.
Haftung:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die Teilnehmer mit der Teilnahme am Wettkampf sich selbst oder anderen zufügen könnten oder Teilnehmern von Dritten zugefügt werden könnten.
Alle Teilnehmer akzeptieren allein aufgrund ihrer Teilnahme am Wettkampf die vorstehenden Regeln. Im Fall von Unstimmigkeiten ist die Auslegung des Veranstalters maßgebend.
Art. 24 – TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Die Teilnahmeberechtigung ist in Art. 59.1.e) des Königlichen Dekrets 2816 vom 27. August 1982 verankert, mit dem die Allgemeine Polizeiverordnung über Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten genehmigt wurde und das der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen aller Art einschließt, unabhängig davon, ob diese von öffentlicher oder privater Hand betrieben werden. Der Veranstalter behält sich dieses Recht vor und ist berechtigt, die Anmeldung von Teilnehmern nach eigenem Ermessen zu stornieren.
Art. 25 – ÄNDERUNGEN
Das vorliegende Reglement kann Änderungen unterliegen, die alle bis dahin veröffentlichten Bestimmungen ersetzen. Änderungen werden stets vorgenommen, um die Wettkampfbedingungen für die Teilnehmer und deren Sicherheit zu verbessern.
Haftungsbeschränkung:
Mit meiner Anmeldung zum MASPALOMAS OPEN WATER verpflichte ich mich, die Regeln des Wettkampfes und die der Wettkampfleitung zu befolgen. Ich akzeptiere das Reglement, das auf der Website des Veranstalters veröffentlicht ist.
Einverständnis:
Hiermit erkenne ich an, dass ich allein während des Events MASPALOMAS OPEN WATER GRAN CANARIA und damit einhergehenden Aktivitäten für meine persönlichen Gegenstände und meine Sportausrüstung verantwortlich bin.
Ich bestätige und versichere, dass ich körperlich fit und ausreichend auf diesen Wettkampf vorbereitet bin sowie die erforderlichen medizinischen Untersuchungen erfolgreich durchlaufen habe. Das heißt, ich bin körperlich fit und bei guter allgemeiner Gesundheit. Ich leide an keiner Krankheit und habe keine körperlichen Beeinträchtigungen oder Verletzungen, die sich infolge meiner Teilnahme am Wettkampf verschlimmern könnten. Sollte ich mich während des Wettkampfs verletzen oder sollten andere Umstände eintreten, die meine Gesundheit ernsthaft gefährden könnten, mache ich den Veranstalter schnellstmöglich darauf aufmerksam, indem ich im Wasser meine Hand hebe oder mich zum medizinischen Servicebereich an der Ziellinie begebe.
Ich erkläre mich damit einverstanden, mich im Fall einer Verletzung, eines Unfalls und/oder einer Erkrankung während der Veranstaltung MASPALOMAS OPEN WATER GRAN CANARIA medizinisch behandeln zu lassen und die dafür anfallenden Kosten selbst zu tragen. Mir ist bewusst, dass Wettkämpfe dieser Art ein zusätzliches Risiko für die Teilnehmer mit sich bringen, weil sie in der freien Natur und in schwer kontrollierbaren Gebieten ausgetragen werden. Ich erkläre deshalb, dass ich meine Entscheidung zur Teilnahme frei und eigenständig getroffen habe und in eigener Verantwortung alle sich daraus möglicherweise ergebende Risiken eingehe und die Konsequenzen dafür voll trage.
Ich genehmige die uneingeschränkte Verwendung meines Namens und jedweden Bildmaterials, das während des Events MASPALOMAS OPEN WATER GRAN CANARIA aufgenommen wurde, in jedweder Publikation in Medien aller Art.
Ich stelle den Veranstalter, die Eventleitung, Mitarbeiter, Sponsoren und Partner sowie die Freiwilligen der MASPALOMAS OPEN WATER GRAN CANARIA frei von jeglicher Haftung und etwaigen Ansprüchen meinerseits, einschließlich aller direkten und indirekten Schäden oder Verletzungen und Todesfälle. Dies gilt nicht, wenn der Schaden oder die Verletzung durch Fehlverhalten oder Nachlässigkeit des Veranstalters verursacht wird.
Ich verfüge über ausreichende Fitness, die technischen Fähigkeiten und beherrsche Überlebensstrategien, um meine eigene Sicherheit unter den Bedingungen zu gewährleisten, unter denen der Wettkampf durchgeführt wird. Ebenso verfüge ich über die vom Veranstalter vorgeschriebene Sport- und Sicherheitsausrüstung und versichere, dass sie sich in einem guten Zustand befindet und zugelassen ist, ich sie sachgemäß verwenden kann und während der gesamten Durchführung des Wettkampfs tragen werde.
Ich kenne die für das Event MASPALOMAS OPEN WATER GRAN CANARIA geltenden Regeln und Sicherheitsprotokolle des Veranstalters und verpflichte mich, sie zu befolgen und mich stets verantwortungsvoll zu verhalten, sodass sich keinerlei zusätzliche Risiken für meine körperliche und psychische Unversehrtheit ergeben. Ich werde die Anweisungen der Verantwortlichen der Veranstaltung (Richter, Ärzte und Veranstalter) in Sicherheitsfragen befolgen und ihre Entscheidungen akzeptieren.
Dem medizinischen Dienst des Wettkampfs erteile ich hiermit die Genehmigung, jegliche medizinische Behandlung oder diagnostische Untersuchung durchzuführen, die ich benötigen könnte, unabhängig davon, ob ich in der Lage bin, sie anzufordern. Sollte es aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein, verpflichte ich mich, den Wettkampf auf dessen Anraten abzubrechen.
Ich werde keine unerlaubten Substanzen einnehmen, die als DOPING eingestuft werden. Der Veranstalter kann die Teilnehmer einer Anti-Doping-Kontrolle unterwerfen. Ein positiver Test hat die Disqualifikation zur Folge.
Meine Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar und darf daher von keinem anderen Teilnehmer oder sonstigen Personen getragen werden.
Ich weiß, dass der Veranstalter sich das Recht vorbehält, Teilnehmer nicht zum Wettkampf zuzulassen, selbst wenn die Anmeldegebühr bereits entrichtet wurde. Sollte ich nicht zugelassen werden, wird mir die Gebühr zurückerstattet.
Ich verpflichte mich, die allgemeinen Umweltschutzrichtlinien zu befolgen:
- verantwortungsvolles Verhalten an der Küste und auf den Wettkampfstrecken
- Vermeiden von Störungen der natürlichen Prozesse und Funktionsweisen der Ökosysteme
- Vermeiden von Beeinträchtigungen der biotischen, geologischen und kulturellen Ressourcen und der Naturlandschaft im Allgemeinen
- Umgehen oder Meiden ökologisch empfindlicher Gebiete
- Wer seine Notdurft verrichten möchte, sollte die dafür bereitgestellten Toiletten aufsuchen und diese keinesfalls im Wasser verrichten oder zumindest weit entfernt von Durchgangs- und Treffpunkten.
- kein Wegwerfen von festen oder flüssigen Stoffen oder Abfall außerhalb von für die Entsorgung bereitgestellten Mülltonnen und -container
Während des Rennens müssen die Teilnehmer den Transponder am Fußgelenk tragen! Kein Transponder, keine Zeitmessung!
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, wettkampfrelevante Informationen jederzeit zu ändern oder den Wettkampf aufgrund von höherer Gewalt abzusagen, was stets auf der offiziellen Website bekanntgegeben wird.